- Volleyballverein Netzchaoten Müncheberg e.V.

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Verein

Aufgrund § 9 der Satzung (Beiträge) in dem geregelt ist, dass von den Mitgliedern Beiträge erhoben werden, ergeht nach Beschluss der Mitgliederversammlung folgende

Beitragsordnung
 
§ 1 Beitragshöhe
Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages beträgt für Mitglieder, die bis zum jeweiligen Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 5,00 € (ermäßigter Mitgliedsbeitrag). Für die restlichen Mitglieder (nach Vollendung des  18. Lebensjahres) beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 8,00 €. Für ruhende Mitgliedschaften werden 15,00 € pro Jahr erhoben.
Interessierte, die eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, dürfen 4 Wochen an den jeweiligen Trainingseinheiten beitragsfrei teilnehmen. Für eine weitere Teilnahme muss ein Mitgliedsantrag gestellt werden.
Trainer bzw. Übungsleiter können auf Beschluss des Vorstands von einer Beitragszahlung entbunden werden.
 
§ 2 Fälligkeit, Stichtag
Das Beitragsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
Es besteht die Möglichkeit der jährlichen oder halbjährlichen Beitragszahlung. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Stichtag 15.01. des jeweiligen Beitragsjahres, der halbjährliche am 15.01. sowie 15.07. fällig.
Der Stichtag entscheidet über die Höhe der Beitragszahlung. Hat das Mitglied bei einer jährlichen Zahlungsweise zum Stichtag 15.01. bzw. bei einer halbjährlichen Zahlungsweise zum Stichtag 15.01. sowie 15.07. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird der ermäßigte Mitgliedsbeitrag fällig. Ein Erreichen des 18. Lebensjahres nach dem Stichtag steht dem nicht entgegen.
 
§ 3 Zahlungsmethode
Die Beitragszahlungen sind grundsätzlich bargeldlos zu erbringen.
Jedes Mitglied hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass der jeweils zum Stichtag fällige Mitgliedsbeitrag auf dem Konto des Vereins eingegangen ist. Es wird auf etwaig bestehende Banklaufzeiten hingewiesen. Der Verein regt für die Sicherstellung der fälligen Zahlung an, einen Dauerauftrag einzurichten.
 
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.12.2015 verabschiedet und tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.

 
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